AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Speditions-, Transport-, Logistik- und Fuhrparkmanagementleistungen
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche – auch zukünftige – Leistungen des Unternehmens im Bereich Transport, Spedition, Lagerung, Umschlag, Distribution, Zollservice, Fuhrparkmanagement sowie logistischer Neben- und Managementleistungen.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Schweigen auf übermittelte Geschäftsbedingungen gilt nicht als Zustimmung.
§2 Vertragsabschluss
Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder
Beginn der Leistungserbringung.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§3 Leistungsumfang
Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist ausschließlich der bestätigte Auftrag.
Lieferfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermine vereinbart wurden.
Das Unternehmen ist berechtigt, Dritte oder Subunternehmer einzusetzen.
Ein bestimmtes Transportmittel oder eine feste Route ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
§4 Pflichten und Verantwortlichkeit des Auftraggebers
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für:
die korrekte Beschreibung der Güter
Gewichts-, Mengen- und Wertangaben
Verpackung und Kennzeichnung
Ladefähigkeit und Stapelbarkeit
alle erforderlichen Begleitpapiere
Export-, Import- und Zollangaben.
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden und Mehrkosten, die durch unrichtige oder fehlende Angaben entstehen.
§5 Verpackung und Ladungssicherung
Die Güter müssen transportsicher verpackt sein.
Erfolgt die Beladung durch den Auftraggeber, ist dieser für ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.
Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, die Ladung technisch zu überprüfen.
§6 Gefahrgut / wertvolle Güter
Gefahrgut, besonders diebstahlgefährdete oder hochpreisige Waren dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung übergeben werden.
Bei Verstoß haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Schäden und behördlichen Maßnahmen.
§7 Be- und Entladung / Standzeiten
Vereinbarte Ladezeiten sind bindend.
Wartezeiten, die nicht vom Unternehmen verursacht wurden, werden zusätzlich berechnet.
Gleiches gilt für:
fehlende Zufahrtsmöglichkeiten
verspätete Bereitstellung der Ware
Verzögerungen durch Behörden oder Dritte.
§8 Leistungsänderungen
Zusatzleistungen werden gesondert vergütet.
Bei Gefahr im Verzug darf das Unternehmen Maßnahmen zur Schadensabwehr ohne Rücksprache treffen.
§9 Abnahme / Rügepflicht
Äußerlich erkennbare Schäden müssen bei Ablieferung schriftlich vermerkt werden.
Verdeckte Schäden sind unverzüglich nach Bekanntwerden anzuzeigen.
Unterbleibt die Anzeige, gilt die Sendung als ordnungsgemäß geliefert.
§10 Vergütung
Es gelten die vereinbarten Preise.
Zusätzlich berechnet werden – sofern nicht enthalten:
Maut
Dieselzuschläge
Fähr- und Tunnelkosten
Zoll, Steuern, Abgaben
Sicherheitszuschläge
Standgelder
Sonderleistungen.
Preisänderungen durch unvorhersehbare Kostensteigerungen bleiben vorbehalten.
§11 Zahlung
Rechnungen sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen gemäß gesetzlicher Regelung berechnet.
Das Unternehmen kann Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.
§12 Pfand- und Zurückbehaltungsrechte
Das Unternehmen hat wegen aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ein Pfandrecht an den in seiner Obhut befindlichen Gütern.
§13 Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere HGB und – bei internationalen Transporten – der CMR.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Nicht ersetzt werden:
entgangener Gewinn
Produktionsstillstand
Vertragsstrafen
mittelbare Schäden.
Die Haftungsbegrenzungen gelten auch für Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.
§14 Haftungsausschlüsse
Keine Haftung besteht insbesondere für Schäden durch:
ungenügende Verpackung
natürliche Beschaffenheit der Ware
höhere Gewalt
behördliche Maßnahmen
Handlungen des Auftraggebers oder Dritter.
§15 Versicherung
Das Unternehmen unterhält die gesetzlich erforderlichen Versicherungen.
Eine zusätzliche Warentransportversicherung erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Weisung und Kosten des Auftraggebers.
§16 Zoll & Compliance
Der Auftraggeber garantiert die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher zoll- und außenwirtschaftlicher Angaben und stellt das Unternehmen von Ansprüchen frei.
§17 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen außerhalb der Kontrolle (z. B. Unwetter, Streiks, politische Maßnahmen, Verkehrsverbote) ist das Unternehmen für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit.
§18 Kündigung / Storno
Stornierungen sind nur mit Zustimmung möglich.
Bereits entstandene Kosten, Leerfahrten, Dispositionen oder reservierte Kapazitäten werden berechnet.
§19 Vertraulichkeit
Alle geschäftlichen Informationen sind vertraulich zu behandeln.
§20 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und den geltenden Datenschutzbestimmungen.
§21 Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§22 Abtretung
Der Auftraggeber darf Ansprüche nur mit Zustimmung übertragen.
Das Unternehmen ist berechtigt, Forderungen abzutreten.
§23 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen gültig.
§24 Rechtswahl & Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Unternehmens.
