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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

für Speditions-, Transport-, Logistik- und Fuhrparkmanagementleistungen

 

§1 Geltungsbereich

 

Diese AGB gelten für sämtliche – auch zukünftige – Leistungen des Unternehmens im Bereich Transport, Spedition, Lagerung, Umschlag, Distribution, Zollservice, Fuhrparkmanagement sowie logistischer Neben- und Managementleistungen.

 

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

 

Schweigen auf übermittelte Geschäftsbedingungen gilt nicht als Zustimmung.

 

§2 Vertragsabschluss

 

Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

 

Ein Vertrag kommt zustande durch:

 

schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder

 

Beginn der Leistungserbringung.

 

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

§3 Leistungsumfang

 

Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist ausschließlich der bestätigte Auftrag.

 

Lieferfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermine vereinbart wurden.

 

Das Unternehmen ist berechtigt, Dritte oder Subunternehmer einzusetzen.

 

Ein bestimmtes Transportmittel oder eine feste Route ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.

 

§4 Pflichten und Verantwortlichkeit des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für:

 

die korrekte Beschreibung der Güter

 

Gewichts-, Mengen- und Wertangaben

 

Verpackung und Kennzeichnung

 

Ladefähigkeit und Stapelbarkeit

 

alle erforderlichen Begleitpapiere

 

Export-, Import- und Zollangaben.

 

Der Auftraggeber haftet für alle Schäden und Mehrkosten, die durch unrichtige oder fehlende Angaben entstehen.

 

§5 Verpackung und Ladungssicherung

 

Die Güter müssen transportsicher verpackt sein.

 

Erfolgt die Beladung durch den Auftraggeber, ist dieser für ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.

 

Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, die Ladung technisch zu überprüfen.

 

§6 Gefahrgut / wertvolle Güter

 

Gefahrgut, besonders diebstahlgefährdete oder hochpreisige Waren dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung übergeben werden.

 

Bei Verstoß haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Schäden und behördlichen Maßnahmen.

 

§7 Be- und Entladung / Standzeiten

 

Vereinbarte Ladezeiten sind bindend.

 

Wartezeiten, die nicht vom Unternehmen verursacht wurden, werden zusätzlich berechnet.

 

Gleiches gilt für:

 

fehlende Zufahrtsmöglichkeiten

 

verspätete Bereitstellung der Ware

 

Verzögerungen durch Behörden oder Dritte.

 

§8 Leistungsänderungen

 

Zusatzleistungen werden gesondert vergütet.

 

Bei Gefahr im Verzug darf das Unternehmen Maßnahmen zur Schadensabwehr ohne Rücksprache treffen.

 

§9 Abnahme / Rügepflicht

 

Äußerlich erkennbare Schäden müssen bei Ablieferung schriftlich vermerkt werden.

 

Verdeckte Schäden sind unverzüglich nach Bekanntwerden anzuzeigen.

 

Unterbleibt die Anzeige, gilt die Sendung als ordnungsgemäß geliefert.

 

§10 Vergütung

 

Es gelten die vereinbarten Preise.

 

Zusätzlich berechnet werden – sofern nicht enthalten:

 

Maut

 

Dieselzuschläge

 

Fähr- und Tunnelkosten

 

Zoll, Steuern, Abgaben

 

Sicherheitszuschläge

 

Standgelder

 

Sonderleistungen.

 

Preisänderungen durch unvorhersehbare Kostensteigerungen bleiben vorbehalten.

 

§11 Zahlung

 

Rechnungen sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen zahlbar.

 

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen gemäß gesetzlicher Regelung berechnet.

 

Das Unternehmen kann Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.

 

§12 Pfand- und Zurückbehaltungsrechte

 

Das Unternehmen hat wegen aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ein Pfandrecht an den in seiner Obhut befindlichen Gütern.

 

§13 Haftung

 

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere HGB und – bei internationalen Transporten – der CMR.

 

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

Nicht ersetzt werden:

 

entgangener Gewinn

 

Produktionsstillstand

 

Vertragsstrafen

 

mittelbare Schäden.

 

Die Haftungsbegrenzungen gelten auch für Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

 

§14 Haftungsausschlüsse

 

Keine Haftung besteht insbesondere für Schäden durch:

 

ungenügende Verpackung

 

natürliche Beschaffenheit der Ware

 

höhere Gewalt

 

behördliche Maßnahmen

 

Handlungen des Auftraggebers oder Dritter.

 

§15 Versicherung

 

Das Unternehmen unterhält die gesetzlich erforderlichen Versicherungen.

 

Eine zusätzliche Warentransportversicherung erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Weisung und Kosten des Auftraggebers.

 

§16 Zoll & Compliance

 

Der Auftraggeber garantiert die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher zoll- und außenwirtschaftlicher Angaben und stellt das Unternehmen von Ansprüchen frei.

 

§17 Höhere Gewalt

 

Bei Ereignissen außerhalb der Kontrolle (z. B. Unwetter, Streiks, politische Maßnahmen, Verkehrsverbote) ist das Unternehmen für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit.

 

§18 Kündigung / Storno

 

Stornierungen sind nur mit Zustimmung möglich.

 

Bereits entstandene Kosten, Leerfahrten, Dispositionen oder reservierte Kapazitäten werden berechnet.

 

§19 Vertraulichkeit

 

Alle geschäftlichen Informationen sind vertraulich zu behandeln.

 

§20 Datenschutz

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und den geltenden Datenschutzbestimmungen.

 

§21 Aufrechnung

 

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

§22 Abtretung

 

Der Auftraggeber darf Ansprüche nur mit Zustimmung übertragen.

Das Unternehmen ist berechtigt, Forderungen abzutreten.

 

§23 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen gültig.

 

§24 Rechtswahl & Gerichtsstand

 

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Unternehmens.

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